###EYECATCHER###

: Einkommens-Ersatz

Hilft sonst niemand?

Quellen sozialer Leistungen gibt es genug: Gesetzliche Rente, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse versprechen alle Hilfe in der Not. Ersatz für privaten BU-Schutz kann keine bieten, denn Erwerbsminderungsrente, gesetzliche Unfall-Leistung oder Krankengeld sind deutlich enger in ihrer Anforderung (Gesetzliche Rente), an Arbeitsunfall bzw. anerkannte Berufskrankheit gebunden (Berufsgenossenschaft) oder zeitlich begrenzt (Krankenkasse).

 

Die staatlichen Leistung bei ‚Erwerbsminderung’ nimmt keinerlei Rücksicht – mehr – auf persönliche Qualifikation oder Arbeitsmarktverhältnisse. Wer länger als sechs Stunden täglich einer beliebigen (!) Tätigkeit nachgehen kann, erhält nichts. Wer mehr als drei Stunden am Tag arbeiten könnte, bekommt die halbe und erst, wer nicht einmal drei Stunden schaffte, die volle Erwerbsminderungsrente. Ob es so viele Pförtner- oder Straßenfegerjobs gibt, spielt keine Rolle. Als letzte Instanz bleibt die Sozialhilfe. Sie setzt voraus, daß keine Familienangehörigen leistungsfähig sind und das vorhandene Vermögen aufgebraucht.

 

Alle vorgenannten Leistungen werden miteinander verrechnet und sind der Höhe nach begrenzt. Eine entscheidende Einschränkung – denn im Fall der Fälle brauchen Sie auch der Höhe nach hinreichende Einnahmen. Staatlich ist das frühere Nettoeinkommen immer nur zu einem Bruchteil abgedeckt. Bei Berufsunfähigkeit gilt also: helfen Sie sich selbst! Sonst ist Ihr Lebensstandard akut in Gefahr, Ihr privater Vermögensaufbau beendet. Eine ärztliche Einzelpraxis beispielsweise braucht erfahrungsgemäß rund zwei Jahre, um (bloß) eine siebenwöchige Krankheit finanziell auszubügeln.

 

Für Eltern: ein kluger Gedanke ist, seine Kinder frühestmöglich gegen BU zu schützen. Deren ‚Beruf’ ist die Schule. Es gibt Konzepte, die von 6 Jahren an bis zur Rente durchgehend schützen. Da die Prämien dafür sehr niedrig liegen, verhelfen Sie Ihrem Kind so zu einem erstklassigen Existenzschutz – und schützen auch sich selbst!

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