: Existenz-Frage
Wer ist berufsunfähig?
„Berufsunfähig (BU) ist, wer an seinem
derzeit ausgeübten Arbeitsplatz
weniger als halb so leistungsfähig ist,
wie ein Kollege
vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung“,
so lautet die Definition. Manche Quellen schreiben ‚Kenntnisse und Fähigkeiten’ anstelle ‚Ausbildung und Erfahrung’. Schon 2002 stellte der BGH als oberstes deutsches Gericht die Gleichwertigkeit beider Formulierungen fest. Wie bei jedemRisiko stellen sich zwei Fragen: wie tragisch ist es und wie wahrscheinlich? Die persönliche Tragik läßt sich nicht allgemein in Zahlen fassen, mit 25% liegt die Wahrscheinlichkeit – über das gesamte Arbeitsleben – vergleichsweise hoch (um Faktor 1'000 über dem des Todes!).
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