PflegePflicht-Leistungen
Die Gesetzliche PflegePflicht-Versicherung seit 1995
1995 führte der noch heute gern in Talkshows auftretende damalige Sozialminister Norbert Blüm die PPV als fünften Zweig der Sozialversicherung ein, (leider auch) nach dem Umlageverfahren. Grund dafür war, daß die Krankenkassen die Leistungen für Pflegebedürftige nicht länger tragen konnten, ohne daß die Beiträge explodiert wären.
Für die ersten Jahre wurden nur Beiträge eingenommen, ohne daß Leistungen fällig wurden. So schuf sich die PPV eine Reserve, die jedoch im vergangenen Jahr aufgezehrt war. Daher wurde der Beitragssatz für Kinderlose von 1,7% auf 1,95% erhöht.
Bis 2008 waren die Leistungen konstant, hielten also nicht mit der Inflation Schritt. Im März wurden sie auf folgenden Stand angepaßt:
Pflegestufe 1 (täglich bis 1,5 Stunden, einmal pro Tag)
| Häusliche Pflege | € 450,- p.m. |
| Pflegegeld | € 205,- p.m. |
| Teilstationäre Pflege | € 420,- p.m. |
| Vollstationäre Pflege | € 1'023,- p.m. |
Pflegestufe 2 (täglich bis 3 Stunden, dreimal pro Tag)
| Häusliche Pflege | € 921,- p.m. |
| Pflegegeld | € 410,- p.m. |
| Teilstationäre Pflege | € 921,- p.m. |
| Vollstationäre Pflege | € 1'279,- p.m. |
Pflegestufe 3 (täglich bis 5 Stunden, rund um die Uhr)
| Häusliche Pflege | € 1'550,- p.m. |
| Pflegegeld | € 665,- p.m. |
| Teilstationäre Pflege | € 1'432,- p.m. |
| Vollstationäre Pflege | € 1'432,- p.m. |
Ein dickes Buch...
regelt die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung: das SGB XI.
>> ein hartes Urteil fällt Prof. Raffelhüschen.



Druckversion